Zweck und Aufgabe des Vereins nach Paragraph 2 ist im Besonderen:
zur Verbesserung der körperlichen und seelischen Gesundheit, der Lebenstüchtigkeit sowie der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der Betroffenen beizutragen, insbesondere Betroffene im Frühstadium ihrer Erkrankung besonders zu fördern,
Informationen über medizinische, sozial- und versicherungsrechtliche Fragen zu vermitteln sowie in Fällen, die mit der Erkrankung in Zusammenhang stehen, die Mitglieder und deren Angehörige zu beraten,
den Erfahrungsaustausch unter den Betroffenen sowie freundschaftliche Beziehungen zu vermitteln und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken
die Interessen der Betroffenen allein und gemeinsam mit ähnlichen Selbsthilfe- und Behindertenorganisationen gegenüber der Gesellschaft und dem Gesetzgeber zu vertreten
die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Vereinigungen ähnlicher Art sowie mit Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens zu pflegen,
die wissenschaftliche Erforschung der Erkrankung zu fördern und die Forschungsergebnisse den Betroffenen bekannt zu machen.